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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Leitlinien für die gemeinsame Nutzung von Daten aus dem Privatsektor

Die Kommission ist bestrebt, den Austausch von Daten, die sich im Besitz von Unternehmen befinden, zu erleichtern, um die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern und politische Entscheidungen zu leiten.

Datengesteuerte Innovation ist ein Schlüsselfaktor für Wachstum und Beschäftigung in Europa.

Da Daten eine nicht-rivalente Ressource sind, ist es möglich, dass dieselben Daten die Schaffung mehrerer neuer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsmethoden unterstützen. So können Unternehmen mit denselben Daten in unterschiedlichen Vereinbarungen mit anderen großen Unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Start-ups oder dem öffentlichen Sektor interagieren. Auf diese Weise kann der aus den Daten resultierende Wert voll ausgeschöpft werden.

Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden im privaten Sektor

Daten, die sich im Besitz von Unternehmen befinden, können dazu beitragen, politische Entscheidungen zu treffen und die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Solche Daten können beispielsweise zu einer gezielteren Reaktion auf Epidemien, einer besseren Stadtplanung und einem besseren Umweltschutz, einer besseren Marktüberwachung und einem besseren Verbraucherschutz führen.

Bei der Erstellung offizieller Statistiken ist die Analyse von Daten, die sich im Besitz von Unternehmen befinden, oft kosteneffizienter und kann zu schnelleren Ergebnissen in Bezug auf Aspekte wie Bevölkerungsbewegungen, Preise, Inflation, Internetwirtschaft, Energie oder Verkehr führen. Die Verwendung solcher Daten verringert auch die Belastung für Unternehmen und Bürger, indem Umfragefragebögen vermieden werden.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die in der Mitteilung „Auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Datenraum“ und in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über den Datenaustausch enthaltenen Grundsätze die Bereitstellung von Daten des privaten Sektors an öffentliche Stellen zu Vorzugsbedingungen für die Weiterverwendung unterstützen könnten. Er stützt sich in dieser Hinsicht auf die Erfahrungen mit Pilotstudien und -maßnahmen sowie auf die Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger.

Die Kommission organisierte ein hochrangiges Diskussionsforum in Form einer Expertengruppe, um diese Grundsätze weiter zu erörtern. Der Schwerpunkt der Expertengruppe lag auf dem Zugang zu und der Weiterverwendung von Daten des privaten Sektors durch öffentliche Stellen für Zwecke des öffentlichen Interesses. Er unterstützte die Kommission auch bei der Bewertung von Fragen im Zusammenhang mit dem Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden (B2G).

Die Kommission hat unabhängige Sachverständige mit Erfahrung im öffentlichen und privaten Sektor im Bereich des Austauschs von B2G-Daten ernannt. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Gruppe an die Kommission wurden in einen Bericht aufgenommen, der als Input für mögliche künftige Initiativen der Kommission zum Austausch von B2G-Daten dienen wird.

In diesem Zusammenhang wiesen die Sachverständigen darauf hin, dass der Datenaustausch in der EU erleichtert werden sollte und dass politische, rechtliche und Investitionsmaßnahmen in drei Hauptbereichen ergriffen werden sollten:

  1. Governance des EU-weiten Austauschs von B2G-Daten
  2. Transparenz, Bürgerengagement und Ethik
  3. Betriebsmodelle, Strukturen und technische Werkzeuge

Diese Maßnahmen wurden am 19. Februar 2020 zusammen mit einer Mitteilung der Europäischen Kommission über die neue europäische Datenstrategie angekündigt.

Austausch von Daten des Privatsektors in Business-to-Business-Kontexten

Wie in der Mitteilung „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“dargelegt, sind Hersteller von IoT-Objekten in der Regel in einer privilegierten Position, um den Zugang zu nicht personenbezogenen und automatisch generierten Daten von IoT-Objekten und deren Weiterverwendung zu bestimmen.

Je nach Markt können diese Hersteller dem Benutzer des Objekts Zugriffs- und Nutzungsrechte gewähren oder auch nicht, da er möglicherweise daran gehindert wird, Daten zu verwenden, deren Generierung er ausgelöst hat.

Vor diesem Hintergrund und als Folgemaßnahme zum Dialog mit den Interessenträgern über die Mitteilung „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ hat die Kommission in der Mitteilung „Auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Datenraum“ und ihrer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen eine Reihe von Grundsätzen dargelegt. Diese Grundsätze sollten in vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden, um faire und wettbewerbsorientierte Märkte für IoT-Objekte sowie für Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten, die auf nicht personenbezogenen, maschinengenerierten Daten beruhen, die von solchen Objekten erstellt wurden.

Mit der Veröffentlichung dieser Grundsätze leitete die Kommission einen weiteren Konsultationsprozess mit den Interessenträgern ein. Sie führte eine KMU-Panel-Konsultation durch, auf die 979 Antworten eingingen.

Die Kommission wird weiterhin prüfen, ob geänderte Grundsätze und mögliche Verhaltenskodizes ausreichen, um faire und offene Märkte aufrechtzuerhalten, und sich mit der Situation befassen. Erforderlichenfalls ergreift die Kommission geeignete Maßnahmen.

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  • Pressemitteilung
  • 16 Juni 2025

Im Bericht der Europäischen Kommission über den Stand der digitalen Dekade 2025 wurden die Fortschritte der EU in den vier Zielbereichen für den digitalen Wandel der EU bis 2030 bewertet und Erfolge und Lücken in den Bereichen digitale Infrastruktur, Digitalisierung der Unternehmen, digitale Kompetenzen und Digitalisierung des öffentlichen Dienstes aufgezeigt.

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